Thailand Aktuell
Haus in Thailand | Haus in Thailand 2012 |
Thailand ist nicht nur ein allseits beliebtes Reiseziel der Europäer sondern auch eines der beliebtesten Ziele für Auswanderer. Beinahe jeder der hier schon mal einen Urlaub verbracht hat kann sich vorstellen aus dauer in Thailand zu leben. Klar, Sonne, Palmen, kilometerlange Sandstrände und Preise von denen man in Europa nur zu träumen wagt….so kann man´s aushalten!
Besonders für Rentner ist eine Auswanderung nach Thailand sicher eine interessante Überlegung denn aufgrund der geringen Lebenshaltungskosten können Sie sich hier auch mit bescheidenen Mitteln noch einen recht angenehmen Lebensabend ermöglichen.
Es gibt wohl einige gute Gründe die für ein Leben in Thailand sprechen
Ausländer dürfen in Thailand zwar Häuser aber keine Grundstücke erwerben! Es gibt nur wenige Ausnahmen für Investoren oder mittels Sondergenehmigung.
Condominium
An einer Condominiumanlage hingegen dürfen Ausländer bis zu 40% der Wohnfläche beteiligt sein. Das zugehörige Grundstück bleibt auf jeden Fall Gemeinschaftseigentum der Condominiumanlage. Dabei muss der Ausländer entweder Investoren Privilegien besitzen, oder nachweisen, dass das benötigte Geld aus dem Ausland stammt, oder er eine Daueraufenthaltserlaubnis (Resident Permit) haben.
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Franchise Thailand : Business und Existenzgründernews in Thailand
Jobsuchende können neuerdings per Internet einen Arbeitsplatz finden. JobsDB hält nach eigenen Angaben in Thailand rund 1.700 freie Stellen vor. Die Online-Adresse ist: www.jobsdb.com/th.
Die Arbeitsplätze werden in Englisch angeboten, im April soll eine thailändische Internet-Ausgabe folgen.
Ausländer müssen auch in Ausnahmefällen ein Arbeitserlaubnis haben.
Unter den „Farang“ gibt es erhebliche Wissens-Defizite beim Thema „Arbeit“. Grundsätzlich gilt: Ein Ausländer darf nur dann eine Tätigkeit ausüben, wenn diese durch eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit) gedeckt ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausländer bezahlt wird oder einen Freundschaftsdienst leistet. Wer z. B. in dem Unternehmen (Bar, Restaurant, Geschäft) eines erkrankten Freundes aushilft, muss bei einer Kontrolle eine Arbeitsgenehmigung vorweisen.
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